Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2033
OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91 (https://dejure.org/1993,2033)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.1993 - 7 U 154/91 (https://dejure.org/1993,2033)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - 7 U 154/91 (https://dejure.org/1993,2033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Kündigung eines Architektenvertrages; Bestehen von Differenzen mit einem Architekten als Voraussetzung für das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.R.d. Kündigung eines Architektenvertrages; Konkrete Bezeichnung der zu beseitigenden Mängel für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Türen, Eingänge verlegt, Wände verschoben, etc.: Wiederholungshonorar nur als besondere Leistung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann werden Planänderungen honoriert? (IBR 1996, 157)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar für Änderungsleistung nur bei schriftlicher Honorarvereinbarung? (IBR 1996, 204)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1995, 576
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Über die besonders geregelten Fälle des § 634 Abs. 2 BGB und des § 13 Nr. 6 VOB/B hinaus ist eine Fristsetzung immer dann entbehrlich, wenn der Vertragszweck durch die mangelhafte Arbeit des Auftragnehmers so gefährdet ist, daß dem Bauherrn von vornherein nicht zuzumuten ist, sich auf eine Nachbesserung einzulassen (BGHZ 50, 160, 166; NJW 1975, 825, 826; BauR 1975, 137).
  • BGH, 06.05.1968 - VII ZR 33/66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Entziehung des Auftrags bei

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Über die besonders geregelten Fälle des § 634 Abs. 2 BGB und des § 13 Nr. 6 VOB/B hinaus ist eine Fristsetzung immer dann entbehrlich, wenn der Vertragszweck durch die mangelhafte Arbeit des Auftragnehmers so gefährdet ist, daß dem Bauherrn von vornherein nicht zuzumuten ist, sich auf eine Nachbesserung einzulassen (BGHZ 50, 160, 166; NJW 1975, 825, 826; BauR 1975, 137).
  • BGH, 10.06.1974 - VII ZR 4/73

    Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs ohne Fristsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Über die besonders geregelten Fälle des § 634 Abs. 2 BGB und des § 13 Nr. 6 VOB/B hinaus ist eine Fristsetzung immer dann entbehrlich, wenn der Vertragszweck durch die mangelhafte Arbeit des Auftragnehmers so gefährdet ist, daß dem Bauherrn von vornherein nicht zuzumuten ist, sich auf eine Nachbesserung einzulassen (BGHZ 50, 160, 166; NJW 1975, 825, 826; BauR 1975, 137).
  • OLG Hamm, 29.01.1988 - 26 U 64/87
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Da die Honorie-rungspflicht in dieser Vorschrift abschließend geregelt ist, kommt daneben ein Anspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung nicht in Betracht (OLG Hamm BauR 1989, 351, 352; OLG Celle BauR 1985, 591).
  • OLG Celle, 11.04.1984 - 6 U 217/83
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Da die Honorie-rungspflicht in dieser Vorschrift abschließend geregelt ist, kommt daneben ein Anspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung nicht in Betracht (OLG Hamm BauR 1989, 351, 352; OLG Celle BauR 1985, 591).
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 330/87

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Die Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund setzt voraus, daß dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags nach den Umständen des Einzelfalls nicht mehr zugemutet werden kann (BGH BauR 1989, 626, 628; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 6. Aufl., Einl. Rn. 16).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86

    Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Insoweit kann für den Fall der Unmöglichkeit nichts anderes gelten als für die von der Interessenlage her gleichgelagerten Fälle der Kündigung nach § 649 BGB und § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B, in denen eine anspruchsmindernde Anrechnung ersparter Mängelbeseitigungskosten nicht stattfindet (BGH NJW 1988, 140, 141).
  • BGH, 20.06.1966 - VII ZR 40/64

    Minderung des Vergütungsanspruchs des Architekten wegen unvollständiger

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Grundsätzlich können zwar auch Mängel der erbrachten Leistungen einen wichtigen Grund zur Kündigung des Architektenvertrags darstellen (BGHZ 45, 372, 375).
  • BGH, 29.04.1974 - VII ZR 29/73

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch schriftliches

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Ein wirksames Nachbesserungsverlangen liegt aber nur dann vor, wenn der Auftraggeber die Mängel im einzelnen bezeichnet, so daß der Auftragnehmer erkennen kann, was ihm vorgeworfen und was von ihm als Abhilfe erwartet wird (BGHZ 62, 293, 295).
  • BGH, 24.04.1986 - VII ZR 139/84

    Umsatzsteuerpflicht des Entgelts nach vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91
    Die darauf in der Rechnung vom 04.11.1985 (Anlage K 25) aufgeschlagene Mehrwertsteuer beanspruchen die Kläger nicht mehr und tragen damit der Auffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung, wonach ein umsatzsteuerrechtliches Austauschgeschäft in Ermangelung einer Gegenleistung nicht vorliegt (BauR 1981, 198, 199; 1986, 577, 578).
  • BGH, 23.10.1980 - VII ZR 324/79

    Kündigung des Auftraggebers - Vergütungsanspruch des Auftragnehmers

  • KG, 26.06.1987 - 4 U 2460/86

    Werkvertrag; Vergütung; Entgeltlich; Architekt; Bauherr

  • OLG Zweibrücken, 09.05.2007 - 1 U 56/00

    Honorarforderungen für Planungsleistungen - Risiko des Nichtzustandekommens der

    Das spricht insoweit für die Notwendigkeit einer "grundlegend neuen geistigen Leistung" des Planers (vgl. OLG Köln BauR 1995, 576 - Nichtannahmebeschlusse des BGH vom 15. Dezember 1994 - m.w.N.), mithin für eine wiederholte Grundleistung.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2001 - 23 U 90/00

    Prüffähigkeit der Schlußrechnung des Architekten; Einwand des schriftlichen

    Sie entfällt deshalb nur dann, wenn es sich nicht nur um Planungsvarianten für dasselbe Gebäude, sondern um völlig selbständige Aufträge mit voneinander unabhängigen unterschiedlichen Zielvorstellungen handelt (OLG Düsseldorf [21. Zivilsenat] BauR 1994, 534 f.; OLG Köln BauR 1995, 576, 577; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, § 20 HOAI, Rn. 13).
  • LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06

    Zahlungsbegehren restlichen Architektenhonorars; Mindestsatzunterschreitung durch

    Von einer ohne Schriftform vergütungspflichtigen Wiederholung von Grundleistungen ist nämlich schon deshalb nicht auszugehen, weil eine mehrfache Honorierung einer Grundleistung nach richtiger Ansicht nur bei Fertigung von Plänen "nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen" i.S.d. § 20 HOAI in Betracht kommt, welche vom Kläger nicht vorgetragen sind (vgl. OLG Köln, Urteil v. 24.05.1993, Az. 7 U 154/91; zum Streitstand Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl. 2005, § 20, Rn. 9 ff.).
  • KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05

    Vergütung von Architektenleistungen: Einordnung von angestellten Architekten

    Eine andere Bewertung würde dem Grundsatz der HOAI widersprechen, wonach auf Veranlassung des Auftraggebers neu zu erbringende (Änderungs-)Leistungen der Leistungsphase 4 grundsätzlich voll zu vergüten sind (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1281/1282; OLG Köln, BauR 1995, 576/577; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 875).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1996 - 3 U 97/96

    Abrechnung nach Kündigung: Wie wird Höhe der ersparten Aufwendungen ermittelt?

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht